Anerkennung der systemischen Therapie
Liebe KollegInnen, liebe LeserInnen unserer Homepage,
es ist soweit: Kurz vor Weihnachten - also quasi als Weihnachtsgeschenk
für uns SystemikerInnen - hat der "Wissenschaftliche Beirat
Psychotherapie" die längst überfällige Anerkennung der Systemischen
Therapie als Verfahren für die Ausbildung zur PsychotherapeutIn sowohl
im Bereich Erwachsenen- als auch Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie
vollzogen! Dies ist ein wahrhaft bedeutender Schritt, der einerseits
natürlich große Freude und Erleichterung hervorruft, andererseits alle
systemisch Tätigen in der therapeutischen Praxis und Lehre neu
herausfordert und in die Pflicht nimmt. Die Weiterbildung in
Systemischer Therapie, der qualifizierte Abschluss durch die Zertifikate
des MFK und in der Folge natürlich der Deutschen Gesellschaft für
Systemische Therapie und Familientherapie DGSF und der Systemischen
Gesellschaft SG gewinnen möglicherweise besondere Bedeutung als
zukünftige Bausteine für eine Approbation im Rahmen von
Übergangsregelungen. Die Kassenzulassung selbst ist noch mal ein eigenes
Verfahren und dies kann sich wiederum lange Zeit hinziehen.
Wer sich genauer über das Gutachten des WBP informieren möchte, findet
den gesamten Text unter
www.wbpsychotherapie.de in "Veröffentlichungen", dann
"Stellungnahmen und Gutachten" und "Systemische Therapie".
(Gesamttext als PDF). Ich füge hier
den entscheidenden Punkt 12. an:
12. Empfehlung zur Zulassung als Verfahren für die vertiefte Ausbildung
Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie stellt zusammenfassend fest,
dass die Systemische Therapie bei Erwachsenen für Behandlungen in
folgenden Anwendungsbereichen als wissenschaftlich anerkannt gelten
kann: (1) Affektive Störungen, (5) Essstörungen, (7) Psychische und
soziale Faktoren bei somatischen Krankheiten, (9) Abhängigkeiten und
Missbrauch (Heroinabhängigkeit meist in Kombination mit
Methadonbehandlung) sowie (10) Schizophrenie und wahnhafte Störungen.
Damit kann die Systemische Therapie für die geforderte Mindestzahl von
fünf der 12 Anwendungsbereiche der Psychotherapie bei Erwachsenen als
wissenschaftlich anerkannt gelten und entsprechend als Verfahren für die
vertiefte Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten gemäß § 1
Abs. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische
Psychotherapeuten empfohlen werden.
Für den Bereich der Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen kann die
Systemische Therapie für Behandlungen in folgenden Anwendungsbereichen
als wissenschaftlich anerkannt gelten: (1) Affektive Störungen und
Belastungsstörungen, (4) Essstörungen und andere
Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen, (5)
Verhaltensstörungen mit Beginn in Kindheit und Jugend und Tic-Störungen
(für Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörungen) sowie (7)
Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, Störungen der Impulskontrolle,
Störungen der Geschlechtsidentität und Sexualstörungen, Abhängigkeit und
Missbrauch, Schizophrenie und Wahnhafte Störungen(beschränkt auf Drogen-
und Substanzmittelmissbrauch).
Damit kann die Systemische Therapie für die geforderte Mindestzahl von
vier der acht Anwendungsbereiche der Psychotherapie bei Kindern und
Jugendlichen des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie als
wissenschaftlich anerkannt gelten und entsprechend als Verfahren für die
vertiefte Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gemäß
§ 1 Abs. 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten empfohlen werden.
Berlin, 14. Dezember 2008
Prof. Dr. Dietmar Schulte
(Vorsitzender) |